6 U 65/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-18, 6 U 65/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 65/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-18
Aktenzeichen: 6 U 65/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0918.6U65.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 03. Februar 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld von 25.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08. Mai 1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger 1/3 des gesamten materiellen Schadens aus dem Unfall vom 20. Juli 1997 auf der ...straße, W.-Z., zu ersetzen, soweit solche Ansprüche nicht auf einen Sozialver-sicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind, ferner den weiteren zukünftigen immateriellen Schaden unter Berücksichtigung einer Eigenverantwortlichkeit des Klägers von 2/3.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten zu 1/3, die Kosten des zweiten Rechts-zuges dem Kläger zu 7/11 und den Beklagten zu 4/11 aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 50.000,00 DM.
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