2 U 52/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-12-04, 2 U 52/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 52/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-04
Aktenzeichen: 2 U 52/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1204.2U52.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 17. Februar 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und, soweit die Verurteilung aufrechterhalten bleibt, klarstellend wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.954,99 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3. September 1999 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Renault Espace mit der Fahrgestellnummer R 116380.
Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorstehend bezeichneten Fahrzeugs seit dem 3. September 1999 in Verzug befindet.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien liegt unter 20.000,00 DM.
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