25 U 148/98•Oberlandesgericht Hamm, 2000-12-13, 25 U 148/98
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 148/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-13
Aktenzeichen: 25 U 148/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1213.25U148.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 30. September 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise so abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. Juni 1996 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 62 % und die Beklagte 38 %. Die Beklagte trägt ferner 38 % der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers des Klägers, der seine außergerichtlichen Kosten im übrigen selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien sowie des Streithelfers des Klägers übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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