Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-09, 29 U 56/00

29 U 56/00Supreme CourtJan 9, 2001

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 29 U 56/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-09

Aktenzeichen: 29 U 56/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0109.29U56.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. März 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.648,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. November 1999 sowie weitere 5.000,00 DM als Schmerzensgeld zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/5 und der Beklagte 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 5.000,00 DM und den Beklagten in Höhe von 7.648,22 DM.

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