3 U 59/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-10, 3 U 59/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 59/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-10
Aktenzeichen: 3 U 59/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0110.3U59.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 14. Dezember 1999 verkün-dete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.710,83 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.08.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jedweden weiteren materiellen und zukünftigen immateriellen Schaden zu ersetzen, der aus dem Schadens-fall vom 31.07.1998 resultiert, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte überge-gangen sind.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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