Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-08, 27 U 146/00

27 U 146/00Supreme CourtFeb 8, 2001

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 146/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-08

Aktenzeichen: 27 U 146/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0208.27U146.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05. Juni 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise so abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.624,38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.2000 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 488,87 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.03.2000 zu zahlen.

Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagt 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000,00 DM.

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