Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 103/00

3 U 103/00Supreme CourtFeb 28, 2001

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 103/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-28

Aktenzeichen: 3 U 103/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U103.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. März 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits­leistung von DM 15.000,00 abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagte darf die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genos­senschaftsbank oder Sparkasse erbringen.

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