3 U 116/99•Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 116/99
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 116/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-28
Aktenzeichen: 3 U 116/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U116.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Januar 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten, die sie auch durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen dürfen.
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