3 U 155/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-04-04, 3 U 155/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 155/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-04
Aktenzeichen: 3 U 155/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0404.3U155.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 25. Mai 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 1999 zu zahlen, die Beklagte zu 1) darüberhinaus zu 4 % Zinsen für den 24. Februar 1999.
Die weitergehende Schmerzensgeldzahlungsklage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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