6 U 250/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-14, 6 U 250/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 250/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-14
Aktenzeichen: 6 U 250/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0514.6U250.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 15.08.2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.265,21 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14.04.1999 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 6 % den Beklagten und zu 94 % dem Kläger auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens zu 11 % den Beklagten und zu 89 % dem Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.
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