6 U 177/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-05-31, 6 U 177/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 177/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-31
Aktenzeichen: 6 U 177/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0531.6U177.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 18. Mai 2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 15.297,09 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.02.2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 21.07.1998 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/4 den Beklagten und zu 1/4 dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.
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