Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-06, 20 U 200/00

20 U 200/00Supreme CourtJul 6, 2001

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 200/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-06

Aktenzeichen: 20 U 200/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0706.20U200.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. August 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 15.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank erbringen.

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