3 U 4/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-08-27, 3 U 4/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 4/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-27
Aktenzeichen: 3 U 4/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0827.3U4.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Oktober 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 25.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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