3 U 229/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-05, 3 U 229/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 229/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-05
Aktenzeichen: 3 U 229/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0905.3U229.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. September 2000 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Beide Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
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