3 U 226/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-09-29, 3 U 226/00
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 226/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-29
Aktenzeichen: 3 U 226/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0929.3U226.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. September 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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