Oberlandesgericht Hamm, 2002-08-27, 4 Ss OWi 578/02

4 Ss OWi 578/02Supreme CourtAug 27, 2002

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 578/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-27

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 578/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0827.4SS.OWI578.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das Fahrverbot unter Aufrechterhaltung der Anordnung über dessen Wirksamwerden auf einen Monat reduziert wird.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene, jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um 1/4 ermäßigt. Die Landeskasse hat ein Viertel der dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

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