20 U 33/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-11, 20 U 33/02
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 33/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-11
Aktenzeichen: 20 U 33/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0911.20U33.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 20. Dezember 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und so neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.552,89 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG, höchstens jedoch 7,5 %, seit dem 29.06.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 4 % der Kläger und zu 96 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes zu erbringen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.