18 U 104/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-24, 18 U 104/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 104/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-24
Aktenzeichen: 18 U 104/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1024.18U104.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Februar 2001 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn aufgehoben.
Der Rechtsstreits wird hinsichtlich des Teils der Klage, der die Forderung von 12.291,- DM nebst 5 % Zinsen seit Zustellung des Schriftsatzes vom 26.07.2000 (Handscanner) zum Gegenstand hat, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die anteiligen Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.
Im übrigen wird der Rechtsstreit hinsichtlich des Teils der Klage, der die weitergehende Klageforderung von 94.282,- DM nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klageschrift vom 25.01.2000 (Plattenspeicherschrank) zum Gegenstand hat, auf den Antrag der Klägerin an das zuständige Landgericht Frankfurt am Main auch zur Entscheidung über die anteiligen Kosten des Berufungsverfahrens verwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert die Beklagte mit mehr als 20.000,- Euro.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.