25 U 203/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-27, 25 U 203/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 203/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-27
Aktenzeichen: 25 U 203/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1127.25U203.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Juli 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.451,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Februar 2001 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der durch die zweitinstanzliche Säumnis des Klägers veranlaßten Kosten, die der Kläger zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen des Klägers abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Der Beklagte kann die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bank- und Sparkassenbürgschaft erbringen.
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