28 U 72/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-11, 28 U 72/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 72/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-11
Aktenzeichen: 28 U 72/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0911.28U72.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. März 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.121,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz ab dem 07. 03. 2002 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat, werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in genannter Höhe leistet.
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