Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 27 U 81/03

27 U 81/03Supreme CourtOct 7, 2003

Regest

In der Insolvenz des Kommissiionärs besteht kein Aussonderungsrecht des Kommittenten an dem Erlös aus dem Kommissionsgeschäft.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 81/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-07

Aktenzeichen: 27 U 81/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1007.27U81.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: §§ 47 InsO, 392 HGB

Leitsätze

In der Insolvenz des Kommissiionärs besteht kein Aussonderungsrecht des Kommittenten an dem Erlös aus dem Kommissionsgeschäft.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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