25 U 48/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-17, 25 U 48/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 48/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-17
Aktenzeichen: 25 U 48/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1017.25U48.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 20.12.2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen nach Erledigung der Hauptsache im übrigen teilweise so abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Kläger 66.242,77 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.01 zu zahlen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 26 % und der Beklagte 74 %.
Von den zweitinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 13 % und der Beklagte 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Kläger abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.
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