24 U 195/01•Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-20, 24 U 195/01
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 195/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-20
Aktenzeichen: 24 U 195/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1120.24U195.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 10. September 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.119,94 Euro nebst 5 % Zinsen ab dem 28. September 1999 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 33 % und die Beklagte 67 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 17 % und die Beklagte 83 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweiligen Gegenseite durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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