25 U 23/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-14, 25 U 23/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 23/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: 25 U 23/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0114.25U23.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2002 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Massgabe zurückgewiesen, dass die Klage nicht als unbegründet, sondern als unzulässig abgewiesen wird.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann Vollstreckungsmassnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Zugunsten des Klägers wird die Revision zugelassen.
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