21 U 152/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-27, 21 U 152/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 152/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-27
Aktenzeichen: 21 U 152/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0427.21U152.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Normen: §§ 765 ff BGB
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Mai 2003 verkündete Urteil der 18. Zivil-kammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschafturkunde Nr. #1 der O-Bank über 60.610,36 EUR, ausgestellt am 25.02.1999, an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 61.000,00 EUR für die Vollstreckung in der Hauptsache oder in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Kostenbetrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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