11 WF 103/04 und 11 WF 84/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-28, 11 WF 103/04 und 11 WF 84/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-28, 11 WF 103/04 und 11 WF 84/04
11 WF 103/04 und 11 WF 84/04Supreme CourtApr 28, 2004
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 103/04 und 11 WF 84/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 11 WF 103/04 und 11 WF 84/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0428.11WF103.04UND11WF.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Klägers vom 12.03.2004 (11 WF 103/04) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ibbenbüren vom 08.03.2004 wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.
Auf die aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde der Bevollmächtigten des Klä-gers (11 WF 84/04) wird der genannte Beschluss unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert. Der Streitwert wird bezüglich des unbezifferten Leistungsantrags auf 2.310,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung über die Beschwerde der Bevollmächtigten des Klägers ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das die Beschwerde des Klägers betreffende Verfahren wird auf bis 600,00 Euro festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.