Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-07, 35 U 3/04

35 U 3/04Supreme CourtMay 7, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 35 U 3/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-07

Aktenzeichen: 35 U 3/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0507.35U3.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übri-gen das am 17. November 2003 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Münster abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01. Januar 1999 – 31. Mai 2002 einen Buchauszug zu erteilen, der sich auf alle von der Klägerin vermittelten Versicherungsverträge erstreckt, bei welchen in diesem Zeitraum Abschluss-, Be-standspflege-, Dynamik- und sonstige Provisionen fällig geworden sind und der für die einzelnen Verträge folgende Angaben enthält:

  1. Name und Anschrift des Kunden;

  2. Versicherungsscheinnummer;

  3. Art und Inhalt des Versicherungsvertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen);

  4. Jahresprämie;

  5. Versicherungsbeginn;

  6. bei Lebensversicherungsverträgen:

Versicherungssumme, Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages;

  1. bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:

Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung und Erhöhung der Jahresprämie;

  1. im Falle von Stornierungen:

Datum der Stornierung, Gründe der Stornierung und Art der ergriffenen Bestands-erhaltungsmaßnahmen.

Im übrigen wird die Klage auf Erteilung eines Buchauszugs abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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