20 U 132/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-07, 20 U 132/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 132/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-07
Aktenzeichen: 20 U 132/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0707.20U132.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Mai 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte auch über den 31.07.2002 hinaus - längstens jedoch bis zu 31.07.2017 - verpflichtet ist, dem Kläger die bedingungsgemäßen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (Rente und Beitragsbefreiung) aus dem Vertrag ###### zu erbringen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages beibringt.
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