25 U 33/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-15, 25 U 33/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 33/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-15
Aktenzeichen: 25 U 33/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0915.25U33.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Februar 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise so abgeändert:
Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 48.933,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basissatz aus 43.080,06 € seit dem 23.11.2001 und aus weiteren 5.853,53 € seit dem 21.03.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Beklagten zu 52 % und der Kläger zu 48 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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