Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 27 W 50/04

27 W 50/04Supreme CourtSep 16, 2004

Regest

Ein Insolvenzverwalter, der die Einforderung derselben Stammeinlage sowohl gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als auch gegen dessen Rechtsvorgänger in zwei Prozesse aufspaltet, handelt mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 50/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-16

Aktenzeichen: 27 W 50/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0916.27W50.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 114 ZPO

Leitsätze

Ein Insolvenzverwalter, der die Einforderung derselben Stammeinlage sowohl gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als auch gegen dessen Rechtsvorgänger in zwei Prozesse aufspaltet, handelt mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

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