Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-23, 15 W 129/04

15 W 129/04Supreme CourtSep 23, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 129/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-23

Aktenzeichen: 15 W 129/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0923.15W129.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die dem Beteiligten zu 2) im Verfahren dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 20.000,- EUR festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.