20 U 61/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-06, 20 U 61/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 61/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: 20 U 61/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1006.20U61.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 27. November 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.850,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08. August 2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages beibringen.
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