3 U 277/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-17, 3 U 277/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 277/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: 3 U 277/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1117.3U277.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien wird das am 13. November 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster - unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.008,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. April 2003 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Ärzte Dr. med. H2, T-Straße, ####2 N sowie Dr. med. X, N-Straße, #### H von Ansprüchen der J in Höhe von ½ freizustellen, soweit diese Ansprüche die Behandlungskosten der Frau S aus der Behandlung vom 11.10.1996 betreffen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.