3 U 189/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-01, 3 U 189/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 189/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-01
Aktenzeichen: 3 U 189/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1201.3U189.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das am 14.05.2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.092,60 € nebst 4 % Zinsen aus 6.000,00 € seit dem 19.06.2002 und fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.092,60 € seit dem 09.12.2003 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin 60 % und der Beklagte 40 %.
Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 38 % und der Beklagte zu 62 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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