15 W 465/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-17, 15 W 465/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 465/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: 15 W 465/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0217.15W465.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Den Beteiligten zu 1) und 2) wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gewährt.
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 17.08.2004 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens dritter Instanz findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 156,00 Euro festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.