Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-05, 2 WF 74/05

2 WF 74/05Supreme CourtApr 5, 2005

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 74/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-05

Aktenzeichen: 2 WF 74/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0405.2WF74.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 31.1.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 6.1.2005 dahin abgeändert,

dass dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für seinen Antrag vom 20.12.2004 unter Beiordnung von Rechtsanwalt E aus F bewilligt wird.

Die Anordnung von Ratenzahlungen bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.

Im übrigen wird die sofortige Beschwerde auf Kosten des Antragstellers nach einem Wert von 500,00 € als unzulässig verworfen.

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