15 W 117/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-05, 15 W 117/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 117/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-05
Aktenzeichen: 15 W 117/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0705.15W117.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise aufgehoben und, soweit er bestehen bleibt, zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) und 5) bis 11) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 21.02.2003 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 24.07.2004 wird zurückgewiesen, soweit das Amtsgericht die Erbscheinanträge zu Ziff. 1 und 2 des Beteiligten zu 3) zurückgewiesen hat.
Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Verfahren der weiteren Beschwerde übertragen wird.
Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf bis zu 200.000 Euro festgesetzt.
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