6 U 37/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-18, 6 U 37/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 37/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-18
Aktenzeichen: 6 U 37/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0818.6U37.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen – das am 23.12.2004 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 344,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.06.2003 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger 92 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 8 %.
Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) trägt der Kläger 91 %, von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger 92 %. Im übrigen tragen die Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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