27 U 95/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-06, 27 U 95/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 95/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-06
Aktenzeichen: 27 U 95/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0906.27U95.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Februar 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.758,88 € nebst 4 % Zinsen vom 1.1.2002 bis zum 11.4.2003 und Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 12.4.2003 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit zum Nachteil des Klägers entschieden ist.
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