4 U 105/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-11-17, 4 U 105/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 105/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-17
Aktenzeichen: 4 U 105/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1117.4U105.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. Juni 2005 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer -Kammer für Handelssachen- des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:
Dem Beklagten wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
Personenbeförderung durchzuführen, bei denen auf der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4, 7.2004) als Beförderungsmittel Krankentransportwagen verordnet ist.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.