5 U 82/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-15, 5 U 82/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 82/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 5 U 82/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1215.5U82.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 13.02.2004 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 716,50 € nebst jeweils 4 % Zinsen auf den Teilbetrag von 231,50 € seit dem 03.11.1997 und auf den weiteren Teilbetrag von 485,00 € seit dem 19.12.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten der Revision tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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