8 U 84/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-13, 8 U 84/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 84/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-13
Aktenzeichen: 8 U 84/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0913.8U84.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichtes Dortmund vom 09.03.2005 teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 126.204,35 € nebst 4 % Zinsen seit dem 15.01.1999 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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