15 W 88/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-18, 15 W 88/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 88/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-18
Aktenzeichen: 15 W 88/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0918.15W88.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 25. April 2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 27. Mai 2004 zu TOP 3 und TOP 4 werden für ungültig erklärt.
Im übrigen wird der Antrag der Antragsteller vom 28. Juni 2004 zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten aller Instanzen werden den Antragstellern zu 1/10 und den Antragsgegnern zu 9/10 auferlegt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet in allen Instanzen nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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