16 U (Baul.) 5/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-21, 16 U (Baul.) 5/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-21, 16 U (Baul.) 5/06
16 U (Baul.) 5/06Supreme CourtSep 21, 2006
Regest
Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan begründet keine Entschädigungsansprüche in analoger Anwendung der §§ 39, 42 BauGB für die Eigentümer solcher Grundstücke im Außenbereich, die nicht in der entsprechenden Konzentrationszone liegen.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 16 U (Baul.) 5/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-21
Aktenzeichen: 16 U (Baul.) 5/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0921.16U.BAUL5.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: §§ 39, 42 BauGB
Leitsätze
Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan begründet keine Entschädigungsansprüche in analoger Anwendung der §§ 39, 42 BauGB für die Eigentümer solcher Grundstücke im Außenbereich, die nicht in der entsprechenden Konzentrationszone liegen.
Tenor
Die Berufung der Beteiligten zu 1) gegen das am 8. Februar 2006 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beteiligte zu 1) kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beteiligten zu 2)
und 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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