19 U 39/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-09-29, 19 U 39/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 39/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: 19 U 39/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0929.19U39.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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