4 U 83/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-19, 4 U 83/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 83/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: 4 U 83/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1019.4U83.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für das alkoholhaltige Mixgetränke-Pulver ... wie nachfolgend abgebildet zu werben oder werben zu lassen:
- auf den Abdruck wurde verzichtet -
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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