15 W 420/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-24, 15 W 420/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 420/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-24
Aktenzeichen: 15 W 420/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1024.15W420.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 14.03.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beteiligte zu 3) wird verpflichtet, an die Beteiligten zu 1) und 2) 5.154,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) zurückgewiesen.
Die Gerichtkosten des Verfahrens der weiteren sofortigen Beschwerde trägt die Beteiligte zu 3). Von den Gerichtskosten erster und zweiter Instanz tragen die Beteiligten zu 1) und 2) zu 18% und die Beteiligte zu 3) zu 82%. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet in allen Instanzen nicht statt.
Der Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.154,81 Euro festgesetzt.
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