13 U 57/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-11-27, 13 U 57/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 57/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-27
Aktenzeichen: 13 U 57/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1127.13U57.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das am 24.02.2005 verkündete Urteil der 2. Zi-vilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages Sicherheit leisten.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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