Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-20, 11 UF 128/06

11 UF 128/06Supreme CourtDec 20, 2006

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 128/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-20

Aktenzeichen: 11 UF 128/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1220.11UF128.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Verbundurteil des Amtsgerichts Ahlen vom 13.04.2006 unter Aufrechterhaltung des Scheidungsausspruchs teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Folgesache Versorgungsausgleich:

Von dem Versicherungskonto des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Versicherungsnummer ######1 – werden, bezogen auf den 31.05.2002, Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 616,19 € auf das Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen – Versicherungsnummer ######2 – übertragen.

Die Umrechnung der übertragenen Anwartschaften in Entgeltpunkte wird angeordnet.

Der weitergehende Anspruch der Antragsgegnerin auf Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen.

II. Folgesache Zugewinnausgleich:

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, an den Antragsteller 5.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2006 zu zahlen.

Der weitergehende Anspruch auf Zugewinnausgleich bleibt abgewiesen.

III. Folgesache nachehelicher Unterhalt:

Die Klage auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt wird insgesamt abgewiesen.

Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsteller zu 1/3 und der Antragsgegnerin zu 2/3 auferlegt.

Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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