17 U 126/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-18, 17 U 126/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 126/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-18
Aktenzeichen: 17 U 126/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0118.17U126.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Juli 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 31.006,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 6.114,86 Euro seit dem 27.02.2006 und auf 24.891,68 Euro seit dem 01.02.2006 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 539,50 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höeh von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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